AGB

Grundlage eines jeden Auftrags mit Robert Csonka & Stephanie Csonka GbR sind nachstehende Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 08. April 2025

 

I. Allgemeines

1.1 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Werke sind vom Auftragnehmer hergestellte Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

1.3 Die auf der Website angegebene Mindestmenge an bearbeiteten Fotos ist situations-, programm- und wetterabhängig und kann deshalb variieren. Die auf der Website dargestellten Galerien dienen als Beispiel. Da das Wetter sowie das Licht für die Bearbeitung der Fotos eine sehr große Rolle spielen, kann nie ein genauer Bildstil garantiert werden. Die jeweiligen Gegebenheiten sind hierbei ausschlaggebend.

1.4 Die Feinretusche geht nicht mit der Bildbearbeitung einher. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch dazu, Hautunreinheiten, Pickel, Narben und Ähnliches zu entfernen und ein glattes Hautbild zu gewährleisten, sofern dies notwendig und technisch möglich ist. Das Aufhellen der Zähne, der Iris und der Augenringe erfolgt nur in geringem Maß, um die Authentizität der abgebildeten Personen zu erhalten.

1.5 Die auf der Website angebotenen Ausdrucke der Top 10 Prints, sowie der Highlightbox, werden durch einen externen Dienstleister angefertigt. Der externe Dienstleister erhält erst dann den Druckauftrag, wenn die Onlinegalerie an den Auftraggeber versendet wurde. Die Maße der Ausdrucke betragen 13 x 18 cm inklusive einem weißen Rand von 0,5 cm. Die Papieroberfläche, sowie die Maße und Farbe der Box selbst, können aufgrund von Lieferengpässen variieren und sind dem Auftragnehmer vorbehalten. Die Bildauswahl wird ausschließlich durch den Auftragnehmer getroffen. Hierbei wird der fotografische Aspekt in den Vordergrund gestellt. Der postalische Versand der Druckerzeugnisse an den Auftraggeber erfolgt spätestens 30 Tage nach Fertigstellung der Onlinegalerie. Adressänderungen müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden.

1.6 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die bearbeiteten Fotos über eine externe Online-Galerie bereitgestellt werden.

1.7 Die Bereitstellungsdauer der finalen Fotos orientiert sich an den auf der Website angegebenen Zeiträumen (21 Tage nach Auftrag), kann jedoch situationsbedingt abweichen, beispielsweise aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens während der Hochsaison, Krankheit oder technischem Defekt.

1.8 Bei Hochzeitsreportagen werden während des Essens keine Aufnahmen der Gäste gemacht, um diese nicht in unangenehme Situationen zu bringen.

1.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die angemessene Verpflegung des Auftragnehmers und ggf. seiner Assistenten/Vertretung am Tag der Hochzeit zu sorgen. Dies beinhaltet ein Hauptgericht (sofern das Essen noch während der Buchungszeit stattfindet) sowie einen Softdrink pro Person. Sollte diese Verpflegung nicht bereitgestellt werden, fällt für den Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 35 Euro pro Person an.

1.10 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

 

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2 Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Auftragnehmer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über. Diese einfachen Nutzungsrechte beinhalten die Verwendung für alle Medien (z.B. Druck, Web und Präsentationen).

2.3 Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4 a) Die optisch bedeutsame elektronische Bildbearbeitung sowie grobe Abänderungen von Werken des Auftragnehmers sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart wurde.
2.4 b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber oder Dritte hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe von 200,00 € pro Werk und Einzelfall zu leisten.

2.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger und zusätzliche Abzüge an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.6 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung (Homepage/Social Media) zu verwenden. Wird keine Veröffentlichung gewünscht, kann dagegen jederzeit mündlich oder schriftlich widersprochen werden.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

3.1 Die Bezahlung der Dienstleistung findet auf Basis eines vorangegangenen Angebots und anschließender Auftragsbestätigung statt. Der zu zahlende Betrag kann in Einzelfällen abweichen, z.B. wenn der Auftrag spontan durch den Auftraggeber verlängert wird und somit vom Angebot abweicht.

3.2 Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Unterkunftskosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Hierfür werden die Kosten im Vorfeld besprochen und richten sich nach der Vereinbarung.

3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Auftragnehmer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Auftragnehmers und dürfen weder gedruckt, im Internet veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.

3.4 Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Kosten für die Nachbearbeitung einzelner Werke oder einer gesamten Galerie betragen 49,00 Euro pro Stunde.

3.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Werke länger als 30 Tage in der Online-Galerie zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Alle entstandenen Rohdateien werden vom Auftragnehmer gesichtet und sorgfältig ausgewählt. Unscharfe und/oder aus fotografischer Sicht nicht brauchbare Fotos werden unwiderruflich gelöscht. Die verbliebenen Rohdateien der Werke sowie die finalen JPEG-Dateien werden dennoch auf unbestimmte Laufzeit auf externen Festplatten durch den Auftragnehmer gespeichert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung für Verlust durch technische Defekte oder aufgrund anderer Vorkommnisse übernommen wird. Zudem werden keine Rohdateien an den Auftraggeber herausgegeben.

 

IV. Haftung

4.1 Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. In Fällen von Beschädigung oder Verlust sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Für Unfälle während des Auftrags übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen, Nichteinhaltung des Zeitplans, höhere Gewalt, technischen Defekt oder Krankheit vor oder während des vereinbarten Auftrags die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Bei Hochzeitsreportagen kann ausschließlich das Brautpaarshooting nachgeholt werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4.2 Der Auftraggeber versichert, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer am Tage des Auftrags nicht durch anwesende Personen bei der Ausführung des Auftrags behindert wird. Dies gilt insbesondere für alle anwesenden Personen, die Mobilfunkgeräte oder Kameras zur Aufnahme von Foto- oder Videomaterial verwenden. Werden die Fotoaufnahmen des Auftragnehmers durch Sichteinschränkung verhindert, besteht kein Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. Wird der Auftragnehmer mehrfach am Tage des Auftrags in seiner Arbeit behindert, kann der Auftrag von Seiten des Auftragnehmers abgebrochen werden. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer eine Schadensersatzzahlung von 50 % des Rechnungsbetrages zu.

4.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen bereits geschlossenen Vertrag zu stornieren, wenn der Auftraggeber trotz mehrfacher Kontaktversuche (per E-Mail oder Telefon) innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht reagiert. Im Falle einer solchen Stornierung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung oder Schadenersatz.

4.4 Wird der Auftrag von Seiten des Auftraggebers nach Erhalt der Auftragsbestätigung wider Erwarten abgesagt, wird dem Auftraggeber ein Schadensersatz von 500 € in Rechnung gestellt. Da der finanzielle Schaden des Auftragnehmers erheblich ist, können persönliche Lebensumstände des Auftraggebers nicht berücksichtigt werden.

4.5 Die Qualität der finalen Hochzeitsfotos ist maßgeblich von den vorhandenen Lichtverhältnissen abhängig. Bei schlechten Lichtverhältnissen in der Kirche, Location oder dem Standesamt kann der Auftragnehmer ohne den Einsatz von Blitzlicht keine optimale Bildqualität gewährleisten. Sollten die örtlichen Gegebenheiten oder behördliche Auflagen den Einsatz von Blitzlicht untersagen oder technisch erschweren, kann der Auftragnehmer keine Verantwortung für die Qualität der Aufnahmen übernehmen. 

 

V. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass alle abgebildeten Personen der Film- und Fotoaufnahmen sowie zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung zustimmen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

VI. Datenschutz

Die dem Auftragnehmer mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

 

VII. Schlussbestimmungen

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.