AGB

Grundlage eines jeden Auftrags mit pure. sind nachstehende Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 06/23

 

I. Allgemeines

1.1 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Werke sind vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

1.3 Die auf der Website angegebene Mindestmenge an bearbeiteten Fotos ist Situations-, Programm- und Wetterabhängig und kann deshalb variieren. Die Beispielgalerien dienen als Anhaltspunkt wie eine Galerie aussehen könnte. Da das Wetter und das Licht auch bei der Bearbeitung der Fotos eine sehr große Rolle spielen, können wir nie einen genauen Stil garantieren, sondern richten uns nach den jeweiligen Gegebenheiten.

1.4 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die bearbeiteten Fotos über eine externe Online-Galerie bereitgestellt werden.

1.5 Die Bereitstellungsdauer orientiert sich an den auf der Website angegebenen Zeiträumen (21 Tage nach Auftrag), kann jedoch situationsbedingt abweichen. Beispielsweise aufgrund von einem erhöhten Arbeitsaufkommen während der Hochsaison, Krankheit oder technischem Defekt.

1.6 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

 

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2 Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen. Diese einfachen Nutzungsrechte beinhalten die Verwendung für alle Medien (z.B. Druck, Web und Präsentationen).

2.3 Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4 a) Die optisch bedeutsame elektronische Bildbearbeitung, sowie grobe Abänderungen von Werken des Fotografen sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.
2.4 b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber oder Dritte hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe von 200,00 € pro Werk und Einzelfall zu leisten.

2.5 Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger und zusätzliche Abzüge an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.6 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung (Homepage/Social Media) zu verwenden. Wird keine Veröffentlichung gewünscht, kann dagegen jederzeit mündlich oder schriftlich widersprochen werden.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

3.1 Die Bezahlung der Dienstleistung findet auf Basis eines vorangegangenen Angebots, oder unserer Preisliste, welche auf der Website einzusehen ist, statt. Der zu zahlende Betrag kann in Einzelfällen abweichen, z.B. wenn der Auftrag spontan vom Kunden verlängert wird und somit vom Angebot abweicht.

3.2 Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Unterkunftskosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Hierfür werden die Kosten im Vorfeld besprochen und richten sich nach der Vereinbarung.

3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen und dürfen weder gedruckt, gepostet oder an Dritte weitergegeben werden.

3.4 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Kosten für die Nachbearbeitung einzelner Werke, oder einer gesamten Galerie betragen 49,00 Euro pro Stunde.

3.5 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Werke länger als 30 Tage in der Online Galerie zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Die Rohdateien der Werke, sowie die finalen JPEG-Dateien werden dennoch auf unbestimmte Laufzeit auf externen Festplatten von uns gespeichert. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für Verlust, durch technische Defekte oder aufgrund anderer Vorkommnisse übernehmen.

 

IV. Haftung

4.1 Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. In Fällen von Beschädigung oder Verlust sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Für Unfälle während des Auftrags übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen, höherer Gewalt, technischem Defekt oder Krankheit vor oder während des vereinbarten Auftrags die Aufnahmen nicht stattfinden können, oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Bei Hochzeitsreportagen kann ausschließlich das Brautpaarshooting nachgeholt werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4.2 Der Auftraggeber versichert, dafür zu sorgen, dass der/die Fotograf/en am Tage des Auftrags nicht durch anwesende Personen bei der Ausführung des Auftrags behindert werden. Dies gilt insbesondere für alle anwesenden Personen, die Mobilfunkgeräte, oder Kameras zur Aufnahme von Foto- oder Videomaterial verwenden. Werden die Fotoaufnahmen des jeweiligen Fotografen durch Sichteinschränkung verhindert, besteht kein Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. Wird der Auftragnehmer mehrfach am Tage des Auftrags in seiner Arbeit behindert, kann der Auftrag von Seiten des Auftragnehmers abgebrochen werden. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer eine Schadensersatzzahlung von 50% des Rechnungsbetrages zu.

 

V. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass alle abgebildeten Personen der Film- und Fotoaufnahmen, sowie zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung zustimmen. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

VI. Datenschutz

Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und dritten nicht zugänglich zu machen.

 

VII. Schlussbestimmungen

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.