AGB

Grundlage eines jeden Auftrags mit Robert Csonka und Stephanie Csonka GbR (Pure Weddings) sind nachstehende Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

I. ALLGEMEINES

1.1 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein vom Auftragnehmer übermitteltes Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber zugleich, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.

1.3 Werke sind vom Auftragnehmer hergestellte Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

1.4 Die im Angebot festgelegte Mindestmenge an bearbeiteten Fotos wird vom Auftragnehmer in jedem Fall geliefert. Abhängig vom Ablauf der Veranstaltung, der Dauer der Begleitung sowie den tatsächlichen Gegebenheiten können darüber hinaus weitere Fotos entstehen, die ebenfalls bearbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf eine über die im Angebot festgelegte Mindestmenge hinausgehende Bildanzahl besteht jedoch nicht.
Die auf der Website dargestellten Galerien dienen ausschließlich als Beispiel für den fotografischen Stil des Auftragnehmers. Fotografie ist eine künstlerische Dienstleistung. Die Bildgestaltung, Auswahl der finalen Fotos sowie die Bildbearbeitung erfolgen im Stil des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt, mit dem Bildstil und der Bildbearbeitung des Auftragnehmers vertraut zu sein. Er hat sich hierzu anhand der Website, der Social-Media-Auftritte sowie der veröffentlichten Portfolio-Galerien über die Arbeitsweise und den Stil des Auftragnehmers informiert. Ein Anspruch auf eine identische Umsetzung der auf der Website dargestellten Beispiele besteht nicht.

1.5 Eine umfangreiche Feinretusche ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Im Rahmen der üblichen Bildbearbeitung entfernt der Auftragnehmer – soweit erforderlich und technisch möglich – vorübergehende Hautunreinheiten wie Pickel oder kleinere Irritationen. Eine weitergehende Retusche, insbesondere Veränderungen von Körperform, Gesichtszügen oder sonstige Beauty-Retuschen, erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung.

1.6 Die auf der Website angebotenen Ausdrucke der Top 10 Prints sowie der Highlightbox werden durch einen externen Dienstleister angefertigt. Der Druck wird erst nach Versand der Online-Galerie beauftragt. Die Maße der Ausdrucke betragen 13 x 18 cm inklusive eines weißen Randes von 0,5 cm. Geringfügige Abweichungen bei Papieroberfläche, Material, Farbton oder Ausführung der Verpackung/Box, insbesondere aufgrund von Lieferengpässen oder produktionsbedingten Unterschieden, bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
Die Bildauswahl erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer nach fotografischen Gesichtspunkten. Der postalische Versand erfolgt spätestens 10 Werktage nach Fertigstellung der Online-Galerie. Adressänderungen hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

1.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die bearbeiteten Fotos über eine externe Online-Galerie bereitgestellt werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Fotos innerhalb von 90 Tagen herunterzuladen und eigenständig zu sichern.

1.8 In der Regel erfolgt die Bereitstellung der fertigen Fotos in der Online – Galerie spätestens 21 Tage nach der Hochzeit. Diese werden grundsätzlich nur nach vollständigem Zahlungseingang versendet (siehe 3.7). In Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, außergewöhnlich hohem Arbeitsaufkommen oder technischen defekten, kann sich dieser Zeitraum angemessen verlängern.

1.9 Bei Hochzeitsreportagen werden während des Essens keine Fotoaufnahmen der Gäste gemacht, um diese nicht in unangenehme Situationen zu bringen.

1.10 Bei einer Begleitdauer ab 8 Stunden stellt der Auftraggeber sicher, dass der Auftragnehmer und ggf. dessen Assistenten/Vertretung am Hochzeitstag mit einer angemessenen Mahlzeit sowie Getränken versorgt werden. Maßgeblich ist der tatsächliche zeitliche Ablauf der Hochzeit. Endet die Begleitung vor dem Abendessen, ist eine alternative Verpflegung (z. B. Häppchen oder Snacks) ausreichend. Darüber hinaus wird ein separater Sitz- / Ablageplatz (z. B. Dienstleistertisch) benötigt, um das Fotoequipment sicher unterzubringen.

1.11 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

1.12 Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines sonstigen nicht zu vertretenden Umstands verhindert sein, den Auftrag persönlich durchzuführen, ist er berechtigt, einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen zu stellen. Ist dies nicht möglich, entfällt die Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.

II. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

.2.1 Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2 Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Auftragnehmer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über. Diese einfachen Nutzungsrechte beinhalten die Verwendung für alle Medien (z.B. Druck, Web und Präsentationen).

2.3 Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4 a) Die optisch bedeutsame elektronische Bildbearbeitung sowie grobe Abänderungen von Werken des Auftragnehmers sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart wurde.

2.4 b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung der ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, vor.

2.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger und zusätzliche Abzüge an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.6 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die entstandenen Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Website, Social Media, Portfolio oder Druckerzeugnisse). Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, während des Auftrags sogenannte Behind-the-Scenes-Aufnahmen (Foto und/oder Video) anzufertigen, die den Arbeitsablauf oder Teile der fotografischen Tätigkeit dokumentieren. Diese Aufnahmen dürfen ebenfalls zu Werbe- und Marketingzwecken, insbesondere auf Social-Media-Plattformen, verwendet werden. Wird keine Veröffentlichung gewünscht, kann der Auftraggeber dem jederzeit mündlich oder schriftlich widersprechen.

III. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT, AUFBEWAHRUNG

3.1 Die Vergütung der Dienstleistung richtet sich nach dem jeweils vom Auftragnehmer übermittelten und vom Auftraggeber angenommenen Angebot. Eine Überschreitung des ursprünglich kalkulierten Betrags ist nur möglich, wenn zusätzliche Leistungen ausdrücklich vereinbart oder vom Auftraggeber veranlasst werden, etwa durch eine spontane Verlängerung des Auftrags am Tag der Begleitung. Hierfür berechnen wir den im Angebot vereinbarten Stundensatz je verlängerter Stunde.

3.2 Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz vereinbart; zusätzliche Kosten (z. B. Unterkunftskosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten oder sonstige Zusatzleistungen) sind vom Auftraggeber zu tragen. Hierfür werden die Kosten im Vorfeld besprochen und richten sich nach der Vereinbarung.

3.3 Eine Anfahrt von bis zu 500 km (Hin- und Rückfahrt) ist im Honorar enthalten. Mehrkilometer sowie ggf. notwendige Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Auftragnehmer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Auftragnehmers und dürfen weder im Internet veröffentlicht, noch an Dritte weitergegeben werden.

3.5 Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich wesentlicher Gestaltungswünsche erteilt, erfolgt die fotografische und künstlerisch-technische Ausgestaltung im Stil des Auftragnehmers. Beanstandungen, die ausschließlich auf subjektivem Geschmack in Bezug auf Bildauffassung, Bildauswahl oder künstlerische Gestaltung beruhen, stellen keinen Mangel dar. Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, werden diese gesondert berechnet. Die Kosten für zusätzliche Nachbearbeitung einzelner Werke oder einer gesamten Galerie betragen 50 € pro Arbeitsstunde.

3.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Werke länger als 90 Tage in der Online-Galerie zum Abruf bereitzuhalten, nachdem diese vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

Alle entstandenen Rohdateien werden vom Auftragnehmer gesichtet und sorgfältig ausgewählt. Unscharfe, doppelte oder aus fotografischer Sicht nicht brauchbare Aufnahmen können gelöscht werden. Rohdateien werden grundsätzlich nicht an den Auftraggeber herausgegeben.
Die verbliebenen Rohdateien sowie die finalen JPEG-Dateien können zusätzlich auf externen Speichermedien archiviert werden. Eine dauerhafte Archivierung wird jedoch nicht geschuldet. Für Datenverluste durch technische Defekte, höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Umstände haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der Regelungen dieser AGB.

3.7 Die Rechnung wird in der Regel kurz vor Fertigstellung der Fotos gestellt. Der Rechnungsbetrag ist vor Bereitstellung der finalen Online-Galerie vollständig zu begleichen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

IV. HAFTUNG

4.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Leistungsausfälle oder Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt, Unfällen, Krankheit, behördlicher Maßnahmen, technischer Defekte oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände haftet der Auftragnehmer nicht. Bereits zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

4.2 Reagiert der Auftraggeber trotz mindestens einer Erinnerung und angemessener Fristsetzung nicht auf notwendige Rückfragen oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, die für die Durchführung des Auftrags wesentlich sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Wird der Auftrag nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber storniert, steht dem Auftragnehmer ein pauschalierter Schadensersatz zu. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung beim Auftragnehmer.

Die Stornopauschale beträgt:

  • mehr als 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 20 % des vereinbarten Honorars
  • 6 bis 3 Monate vor dem Termin: 40 % des vereinbarten Honorars
  • 3 bis 1 Monat vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 1 Monat vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Die Qualität der finalen Hochzeitsfotos ist maßgeblich von den vorhandenen Lichtverhältnissen und den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Bei ungünstigen Lichtverhältnissen, Mischlicht, sehr dunklen Räumen oder farbigen bzw. wechselnden Lichtquellen kann ohne Einsatz von Blitzlicht keine durchgehend optimale technische Bildqualität gewährleistet werden.
Sofern örtliche Gegebenheiten, behördliche Vorgaben, Vorgaben der Kirche/Location oder Umstände der Veranstaltung den Einsatz von Blitzlicht untersagen, einschränken oder unzumutbar machen, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.

V. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS / MITWIRKUNGSRECHT DES AUFTRAGNEHMERS

5.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer die vertragsgemäße Durchführung des Auftrags möglich ist. Er wird insbesondere alle organisatorischen Voraussetzungen schaffen, die für den vereinbarten Ablauf erforderlich sind.

5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer bei fotografisch relevanten Situationen nicht durch Gäste, Trauzeugen, sonstige anwesende Personen oder weitere Dienstleister in seiner Arbeit behindert, verdeckt, unterbrochen oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere bei wesentlichen Programmpunkten wie Einzug, Auszug, Ringtausch, Kuss, Gratulationen, Gruppenfotos, Paarshooting und vergleichbaren Schlüsselmomenten.

5.3 Werden Aufnahmen durch das Verhalten Dritter vereitelt, erschwert oder unmöglich gemacht, so geht dies nicht zulasten des Auftragnehmers. In einem solchen Fall besteht insbesondere kein Anspruch auf Wiederholung der Aufnahmen, Minderung, Schadensersatz oder eine kostenfreie Verlängerung der vereinbarten Begleitzeit.

5.4 Bei schwerwiegender oder wiederholter Behinderung ist der Auftragnehmer nach entsprechender Aufforderung berechtigt, seine Tätigkeit vorübergehend zu unterbrechen oder — sofern eine vertragsgemäße Durchführung unzumutbar wird — den Auftrag abzubrechen. Der Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

5.5 Der Auftraggeber versichert, dass alle abgebildeten Personen der Anfertigung der Foto- und Filmaufnahmen zustimmen, soweit deren Einwilligung erforderlich ist. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorgaben zur Aufnahme bestimmter Personen macht oder die Veröffentlichung bestimmter Inhalte veranlasst, stellt der Auftraggeber sicher, dass die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

5.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Mitwirkungspflichten beruhen, soweit der Auftraggeber diese zu vertreten hat.

5.7 Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, führen nicht zu einer automatischen Verlängerung der vereinbarten Begleitzeit. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers und gegen zusätzliche Vergütung (siehe 3.1) möglich.

5.8 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Fotoaufnahmen während der gesamten Veranstaltung grundsätzlich gestattet sind. Werden Fotoaufnahmen durch Vorgaben des Standesamts, der Kirche, des Pfarrers, der Location oder anderer verantwortlicher Stellen ganz oder teilweise untersagt oder eingeschränkt, hat der Auftragnehmer hierauf keinen Einfluss. In diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für nicht entstandene Aufnahmen. Ein Anspruch auf Minderung des Honorars oder Wiederholung der Aufnahmen besteht nicht.

VI. DATENSCHUTZ

Die dem Auftragnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nur insoweit verarbeitet und gespeichert, wie dies zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.